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Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums

Diese Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums wurde zuletzt am 6. Juni 2025 aktualisiert.


Antrag auf Entfernung von Inhalten wegen Urheberrechtsverletzung

§ 1

  1. Möchte ein Nutzer Inhalte melden, die auf der Website veröffentlicht sind, und ist er Inhaber der Rechte an diesen Inhalten oder Vertreter des Rechteinhabers, weil er der Ansicht ist, dass diese Inhalte rechtswidrig genutzt werden, so muss er eine E-Mail an kontakt@f100kurse.de senden.

  2. F100 kann Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen nur bearbeiten, wenn sie vom Rechteinhaber selbst oder von dessen gesetzlichem Vertreter eingereicht wurden.

§ 2

  1. Falsche oder irreführende Forderungen auf Entfernung von Inhalten wegen Urheberrechtsverletzung können zu Haftung und Schadenersatzpflicht führen.

  2. F100 behält sich das Recht vor, Schadensersatz von Nutzern zu verlangen, die unberechtigte Meldungen von Urheberrechtsverletzungen einreichen.

§ 3

  1. Die wörtliche oder vollständige Wiedergabe verbreiteter Werke – einschließlich bildender, fotografischer oder kleiner Werke (bis zu 3000 Zeichen) – ist zulässig, wenn sie der Erläuterung, Kritik, wissenschaftlichen Analyse, Lehre oder der Einbettung in ein größeres Ganzes dient, ohne das dieses Ganze nicht entstehen könnte. Das Zitat muss eine geistige Auseinandersetzung zwischen dem zitierten Werk und den Ausführungen des Autors ermöglichen.

  2. Ein Zitat darf die normale Nutzung des Originalwerks nicht beeinträchtigen und die Interessen des Urhebers nicht verletzen.

  3. Das Zitatrecht darf nur ausgeübt werden, wenn der Name des Urhebers und die Quelle genannt werden, z. B. durch einen Link zum Originalmaterial.

§ 4

  1. Das Urheberrecht umfasst keine Entdeckungen, Prinzipien, Spielregeln, einzelnen Informationen, Ideen, Verfahren, Methoden, Funktionsweisen oder mathematischen Konzepte. Geschützt sind ausschließlich Ausdrucksformen.

  2. Nicht urheberrechtlich geschützt sind:
    a. Rechtsnormen oder deren amtliche Entwürfe,
    b. amtliche Dokumente, Materialien, Zeichen und Symbole,
    c. veröffentlichte Patent- oder Gebrauchsmusterbeschreibungen,
    d. einfache Pressemeldungen,
    e. Werke der Gemeinfreiheit (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers),
    f. Werke unter CC BY-Lizenz (Namensnennung erforderlich) sowie unter CC0 (ohne Einschränkungen).

  3. Vor Einreichung eines Anspruchs ist zu prüfen, ob die verwendeten Inhalte tatsächlich urheberrechtlich geschützt sind.

§ 5

  1. Ein Urheberrechtsanspruch muss hinreichend begründet sein.

  2. Der Anspruch hat zu enthalten:
    a. Kontaktdaten – vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer;
    b. bei Meldung im Namen einer Organisation – deren Name und die Funktion der meldenden Person;
    c. genaue Identifizierung des Originalmaterials, das dem Urheberrecht unterliegt (z. B. ein Link, unter dem das Material auffindbar ist);
    d. den Link auf der F100-Website, unter dem sich die beanstandeten Inhalte befinden, sowie Kurs- und Dozentenname;
    e. Datum und Unterschrift;
    f. die Erklärung:

    „Ich erkläre an Eides statt, dass die in diesem Anspruch gemachten Angaben zutreffend sind; ich bin Inhaber der Urheberrechte bzw. bevollmächtigt, im Namen des Rechteinhabers zu handeln, und bin der Auffassung, dass die Inhalte auf der Website gegen Urheberrechte verstoßen.“ |

Antrag auf Entfernung von Inhalten wegen Markenrechtsverletzung

§ 6

  1. Möchte ein Nutzer Inhalte melden, die auf der Website veröffentlicht sind, und ist er Inhaber oder Vertreter des Inhabers einer Marke, die seiner Ansicht nach rechtswidrig genutzt wird, so muss er eine E-Mail an kontakt@f100kurse.de senden.

  2. Als Marke gelten insbesondere Wörter (auch Nachnamen), Bildzeichen, Buchstaben, Ziffern, Farben, dreidimensionale Gestaltungen – einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung – sowie Klangzeichen.

§ 7

  1. Falsche oder irreführende Anträge auf Entfernung von Inhalten wegen angeblicher Markenrechtsverletzung können eine Haftung und Schadensersatzpflicht begründen.

  2. F100 behält sich das Recht vor, Schadensersatz von Nutzern zu verlangen, die unberechtigte Meldungen wegen Markenrechtsverletzungen einreichen.

§ 8

  1. Eine Meldung ist unzulässig, wenn die Marke im Rahmen einer zulässigen Nutzung erscheint, etwa zur Kommentierung oder Kritik.

  2. In jedem Fall der Veröffentlichung einer Marke wird empfohlen, folgenden Hinweis beizufügen:
    „Es besteht keine geschäftliche Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Verwender der Marke.“

  3. Es ist untersagt, eine Marke zu veröffentlichen, um deren Wert zu beeinträchtigen, sie zu diskreditieren oder zu verunglimpfen oder um ungerechtfertigte Vorteile aus ihrem Ruf zu ziehen.

§ 9

  1. Ein Anspruch wegen Markenrechtsverletzung muss ordnungsgemäß begründet sein.

  2. Der Anspruch muss enthalten:
    a. Kontaktdaten – vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer;
    b. bei Meldung im Namen einer Organisation – deren Name und Funktion des Meldenden;
    c. genaue Identifizierung der geschützten Marke (z. B. das konkrete Wort oder Bildzeichen);
    d. Register und Registernummer, unter der die Marke eingetragen ist;
    e. Staat, in dem der Markenanspruch geltend gemacht wird;
    f. Link auf der F100-Website, unter dem die Marke erscheint, sowie Kurs- und Dozentenname;
    g. Beschreibung, in welcher Weise der Inhalt die Marke verletzt;
    h. Datum und Unterschrift;
    i. die Erklärung:

    „Ich erkläre an Eides statt, dass die in diesem Anspruch gemachten Angaben zutreffend sind; ich bin Markeninhaber oder bin befugt, im Namen des Markeninhabers zu handeln, und bin der Auffassung, dass der Inhalt auf der Website Markenrechte verletzt.“

Konsequenzen von Anträgen

§ 10

  1. Inhalte, die in einem Löschungsantrag als rechtsverletzend gemeldet wurden, werden von der Website entfernt.

  2. Ebenfalls entfernt werden alle Inhalte, bei denen festgestellt wurde, dass sie wiederholt die Rechte des Inhabers verletzen.

Aktualisierungen und Gerichtsstand

§ 11

  1. F100 behält sich das Recht vor, diese Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren oder zu ändern.

  2. Nimmt F100 eine Änderung vor, die den Dozenten wesentlich betrifft, informiert F100 ihn per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse oder durch eine Mitteilung auf der Website.

  3. Änderungen treten grundsätzlich am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern aus der Änderung nichts anderes hervorgeht.

§ 12

  1. Für alle in dieser Richtlinie nicht geregelten Fragen gilt das Recht der Republik Polen, insbesondere das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Gesetz über gewerbliches Eigentum.

  2. Sämtliche Streitigkeiten werden vor dem für den Sitz von F100 oder dessen Rechtsnachfolger zuständigen Gericht entschieden.